Familienrecht - Das Versagen

Das Familienrecht ist in Deutschland eine nicht unproblematische Angelegenheit, besonders wenn der Staat, oder vielmehr in Wirklichkeit einzelne Richter(innen), sich zum Herren von Vätern, Müttern und Kindern aufschwingen und dabei nicht selten gegen jegliche Neutralität verstoßen und alles andere als den rechtlichen Vorgaben und der allgemeinen Rechtsprechung in Deutschland folgen, sondern mit ihrer Macht ihre persönlichen und nicht selten ideologisch gefärbten Meinungen durchzusetzen.

Besonders die Jugendämter spielen dabei eine unrühmliche Rolle, arbeiten dort doch nicht selten im linksliberalen Milieu sozialisierte Personen, für die Familie im Grunde genommen ein Feindbild ist.

Im folgenden werde ich über Verfahren des Amtsgerichtes Schwabach berichten, das für den Landkreis Roth im bayerischen Mittelfranken zuständig ist, wobei ich Abgründe aufzeigen werde, die von unfassbarer Unfähigkeit, ja sogar offener Rechtsbeugung bis hin zu mutmaßlichen kriminellen mafiösen Verstrickungen reichen.

Um es vorwegzunehmen, gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Roth (Marion Beck), eine Richterin am Amtsgericht Schwabach (Hüttl) , eine Anwältin, die vom Amtsgericht Schwabach als Verfahrensbeistand genutzt wird (Silke Bienert), und einen homosexuellen Gutachter (Lutz Wallisch), der ein nachweislich desaströses Gutachten abgeliefert hat, läuft seit Herbst 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Gründung einer kriminellen Vereinigung, gegen den Gutachter außerdem auch ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. Darüber hinaus läuft gegen die Mitarbeiterin des Jugendamtes Roth ein zivilrechtliches Verfahren auf Unterlassung unwahrer Behauptungen im Zuge des familienrechtlichen Verfahrens, Details folgen im Laufe dieses Textes.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich nichts gegen Homosexuelle habe, ich jedoch davon überzeugt bin, dass kinderlose Personen beim Jugendamt und homosexuelle Gutachter im Familienrecht nichts zu suchen haben, da sie weder in der Lage sind familienrechtliche Belange aus eigener Erfahrung heraus zu beurteilen, und schon gar nicht in der Lage sind hinsichtlich der Bedürfnisse von Kindern und ihren Verhältnissen zu ihren Eltern und umgekehrt einen kompetenten Beitrag zu sich daraus ergebenden Fragestellungen zu leisten.

Solche Personen können sich nur auf Angelesenes aus ihren Studiengängen beschränken und sie werden immer Theoretiker bleiben. Niemand jedoch würde jemals einen Chirurgen an eine Operation heranlassen, der über Operationen bisher ausschließlich gelesen hat. Aber nur wer eigene Kinder hat ist in der Lage die fatalen Fehlschlüsse und völlig irrsinnigen Denkansätze dieser Personen in ihren schriftlichen Äußerungen zu erkennen, sie selber werden dazu nie in der Lage sein, und ausschließlich ihre Machtposition erlaubt es Ihnen Ihre teilweise hanebüchene Standpunkte gegen Familien in Stellung zu bringen, während unfähige Richter mangels Alternativen und oft auch fehlender eigene Erfahrung und Fähigkeiten dem Wahnwitz dieser Personen folgen.

Jeder der eigene Kinder hat, kann sich daran erinnern, wie er dachte und fühlte, bevor er Kinder hatte, und die meisten werden mir zustimmen bei der Einschätzung, dass man bevor man Kinder hatte im Grunde genommen nicht den geringsten blassen Schimmer hatte hinsichtlich der Gefühlswelt und der Probleme, die erst durch eigene Kinder wie ein vorher unbekannter Raum sich hinter einer bisher unbekannten Tür eröffnen.

Im vorliegenden Fall geht es um ein mittlerweile zehnjähriges Kind mit enormen Verhaltensauffälligkeiten, bis hin zu selbstverletzendem Verhalten, einer Mutter die das alleinige Sorgerecht und mutmaßlich eine Persönlichkeitsstörung hat, sowie ihren Eltern, die Mitglieder der Zeugen Jehovas sind, und mit ihren irrsinnigen Drohungen vom Weltuntergang und dem dadurch verursachten Tod aller Menschen die nicht zu den Zeugen Jehovas gehören, die beim Kind bereits stark ausgeprägten Ängste ins unerträgliche steigen.

Die Verfahren vor dem Amtsgericht Schwabach:

Das Amtsgericht Schwabach ist ein offensichtlich entweder fast ausschließlich oder sogar ausschließlich durch Frauen besetztes und geführtes Gericht, dass ich als zum Teil massiv Väter- und Männerfeindlich erlebt habe und in dem Frauen in Richterrollen den offenen Rechtsbruch verüben, um offenbar Männern den Garaus zu machen.

So habe ich persönlich erlebt, wie die Richterin Dr. Martin im Zusammenhang mit einer Unterhaltsklage die unfassbare und offen rechtswidrige Aussage tätigte, man habe gefälligst das Geld für den Unterhalt zu verdienen und zu bezahlen.

Diese Aussage, auf dessen Basis der Mann dann auch verurteilt wurde, ist ganz klare Rechtsbeugung, da die entsprechenden Gesetze ganz klar definieren, dass bei fehlender Zahlungsfähigkeit eben ganz klar keine Zahlung geleistet werden muss. Die Richterin jedoch, in ihrem eventuell feministischen Wahn, versuchte offenbar eigene Rechtsgrundsätze zu Grunde zu legen und einen nachweislich zahlungsunfähige Mann zu verurteilen. Der Auftritt dieser Richterin war der blanke Horror und der Hass und die Wut die möglicherweise auf ihre innerlichen privaten Probleme zurückzuführen sind waren überdeutlich sicht- und spürbar. Zum Glück wurde ihr Urteil in der zweiten Instanz voll umfänglich aufgehoben, was einmal mehr beweist wie unfähig und Recht brechend beim Amtsgericht Schwabach geurteilt wird. Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Richterin blieb natürlich im (Un-)Rechtssystem Deutschland ohne Folgen.

Der Verfahrensinhalt und die Grundlagen

Im Jahr 2013 wurde die Gesetzeslage hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechtes reformiert, was mittlerweile in Deutschland zu einer massiven Auseinanderentwicklung der Rechtsprechung geführt hat, wobei insbesondere in Mittelfranken und dabei natürlich insbesondere beim Amtsgericht Schwabach noch die blanke Steinzeit existiert.

Während in Brandenburg ein höchstrichterliches Urteil in seiner ganzen Ausformulierung das gemeinsame Sorgerecht ohne Wenn und Aber beiden Elternteilen zuspricht, herrscht beim Amtsgericht Schwabach und bei der Berufungsinstanz am Oberlandesgericht Nürnberg die Steinzeit des alleinigen Sorgerechtes für Mütter.

Dieses Urteil mit den Aktenzeichen 13 UF 50/15 sollte man sich wirklich Satz für Satz genau durchlesen, es ist eine regelrechte Offenbarung

Als ich sogleich im Jahr 2013 das gemeinsame Sorgerecht beantragte, endete dies vor dem OLG Nürnberg mit einer Ablehnung und den Worten des Richters Redel, ihm sei egal, wer an Auseinandersetzungen zwischen den Eltern schuld hat, er erlaubt das gemeinsame Sorgerecht nicht, wenn es zwischen den Eltern zu Konflikten kommt.

Das aber genau diese Vorgehensweise Tür und Tor für Missbrauch öffnet und die Mütter dazu animiert auf gar keinen Fall auch nur den Ansatz eines Konsenses zuzulassen und Konflikte zu schüren wo immer es geht, scheint dem Richter Redel nicht die Bohne zu interessieren.

Ganz anders das Oberlandesgericht Brandenburg, dass genau aufgrund dieser Problematik diese Herangehensweise für sich ausschließt.

Hintergrund meines Ansinnens das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten waren die Versuche der Kindsmutter die damals schon ersichtliche problematische Entwicklung des Kindes mit allen Mitteln zu vertuschen und die Einschaltung eines Kinderpsychologen zu verhindern.

Nachdem ich aber plötzlich Verletzungen an meiner Tochter feststellte am Körper und im Gesicht, und sie mir offen erzählte, dass sie sich vor Wut das Gesicht zerkratzen würde, schellten bei mir alle Alarmglocken. Ein E-Mail an die Kindsmutter mit dem sachlichen Versuch sie dazu zu bringen einen Kinderpsychologen einzuschalten wurden von ihr mit einem Antrag auf Umgangsentzug bei Gericht beantwortet.

Eine Anzeige wegen Kindswohlgefährdung war deshalb unausweichlich, was wiederum zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht Schwabach führte.h Das Jugendamt Roth wurde von mir informiert, die Reaktion jedoch war mir gegenüber ablehnend und blockierend. (Marion Beck)

Spätestens als ich einen Kinderarzt hinzu zog der den Sachverhalt prüfte und sofort Alarm schlug und die Hinzuziehung eines Kinderpsychologen unbedingt empfahl, hätte eigentlich entsprechend gehandelt werden müssen.

Aber was geschah? Das Jugendamt Roth unternahm rein gar nichts und die damalige Richterin für den Fall namens Wehrer, übrigens auch aus meiner Sicht eine glatte Fehlbesetzung, hatte nichts besseres zu tun als ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag zu geben, bei der vordergründig die Erziehungsfähigkeit der Mutter überprüft werden sollte. Da ich mit dieser Richterin bereits der Vergangenheit mehrfach aneinander geraten war aufgrund ihrer aus meiner Sicht bestehenden Unfähigkeit, hätte ich damals eigentlich schon misstrauisch werden müssen.

Ich bin heute davon überzeugt, dass dieses Gutachten die Erziehungsfähigkeit der Mutter zu überprüfen von vornherein dazu führen sollte dieses zu bestätigen und mich zu diskreditieren, zu einem anderen Ergebnis kann man gar nicht kommen wenn man sich das Gutachten durchliest und die Hintergründe kennt.

Frau Marion Beck vom Jugendamt Roth schlug den Gutachter Lutz Wallisch vor mit dem Hinweis, dass man mit ihm schon mehrfach gute Erfahrungen gemacht hätte. Wie diese Aussage zu verstehen sind, kann ich mir mittlerweile sehr gut vorstellen. Man muss hierbei berücksichtigen, dass Lutz Wallisch für die GWG arbeitet, ein obskurer Verein der sich „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts-und Rechtspsychologie“ nennt, und über den im Internet genügend Berichte zu finden sind, die aufzeigen, dass dieser Verein und seine mutmaßlich oft dilettantischen und offenbar auf Franchisebasis arbeitenden Personen aus der zweiten oder dritten Kompetenzreihe bereits in der Vergangenheit zu massiven Proteststürmen geführt haben, die bis zum Justizministerium gingen.

Man hatte im Zuge dieser Beschwerden damals festgestellt, dass die Verstrickung von Gerichten mit diesem GWG, bei der mutmaßlich inkompetente Richter Gutachten erstellen lassen, weil sie selber nicht in der Lage sind einen Fall zu beurteilen, und dabei Unmengen Geld ausgeben, kritisch zu bewerten sind. Als Folge arbeiten fast alle Gerichte nicht mehr mit der GWG zusammen, aber erstaunlicherweise immer noch das Amtsgericht Schwabach!

Man muss hierbei besonders berücksichtigen, dass Richter selten neutral sind und gerade Frauen als Richter im Familienrecht offenbar nicht selten ihre persönlichen Rachefeldzüge gegen Männer führen und dabei mit Gutachtern zusammenarbeiten, die sehr genau wissen, was die Richterinnen von Ihnen erwarten.

So war dann am Ende dieses Gutachtens auch das Ergebnis. Das Fehlverhalten der Mutter, wurde nicht im geringsten für das Ergebnis berücksichtigt, und obwohl ich eigentlich überhaupt gar nicht beurteilt werden sollte, wurden Belanglosigkeiten von mir herangezogen, um mich zu diskreditieren.

So alberte meine Tochter bei einem persönlichen Termin in den Räumlichkeiten des Gutachters mit mir auf der Couch herum und versuchte mir immer wieder ihre Füße ins Gesicht zu strecken. Wer Kinder hat, weiß, dass es oft genug Situationen gibt, in denen man entweder gravierend durchgreifen muss um ein Fehlverhalten zu beenden, oder man lässt das Kind auflaufen und ignoriert es. Nicht jede Verhaltensweise eines Kindes kann adäquat beantwortet werden, mit dem idealen Ergebnis ein bestehendes Problem in den Griff zu bekommen. Das jedoch kann natürlich ein Homosexueller Gutachter, der von Kindern höchstens gelesen hat, nicht wissen. Da ich natürlich gerade bei diesem Termin darauf verzichtete das Verhalten meiner Tochter im Zweifelsfall rigoros zu beenden, ließ ich es ins Leere laufen, nachdem ich mehrfach erfolglos versucht hatte die Alberei zu beenden.

Im Ergebnis wurde mir auf Basis dieser Einzelsituation unter besonderen Bedingungen ein mangelndes Durchsetzungsvermögen und daraus resultierend eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit attestiert, man kann die Augen vor Ungläubigkeit gar nicht so weit aufreißen bei so viel abstruser Dummheit eines Gutachters.

Jahre später, im Jahr 2017, versuchte ich erneut das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und der mittlerweile eingesetzten Richterin Hüttl, offenbar unerfahren und aus meiner Sicht ebenfalls unfähig, fiel nichts besseres ein, als ein Folgegutachten mit dem selben Gutachter zu beantragen.

Eine Befragung des Kindes durch die Richterin selbst ergab, dass das Kind eigentlich dem gemeinsamen Sorgerecht positiv gegenüber stand, aber von der Mutter massiv gegen das gemeinsame Sorgerecht beeinflusst wurde, ja ihr regelrecht davor Angst gemacht wurde, dass ich als Vater ihr dann eine hässliche Frisur verpassen würde etc. Dieses ganz klare Fehlverhalten der Mutter, das gegen die Wohlverhaltensklausel aus dem BGB verstieß, wurde aber von der Richterin nicht im Geringsten auch nur im Ansatz gerügt, die Mutter konnte während des Verfahrens im Prinzip tun und lassen was sie wollte, sie erfuhr nicht ein einziges kritisches Wort seitens der Richterin, was einen ungläubig und wütend zurücklässt.

Der Wahnsinn fing jetzt aber erst an.

Als erstes wurde ich vom Gutachter geladen für ein Explorationgespräch, und ich verlangte von dem Gutachter von vornherein, dass mir die Ergebnisse vor Weiterleitung an das Gericht zur Prüfung vorzulegen sind, da in dem ersten Gutachten mehrfach Aussagen von mir fehlerhaft und teilweise völlig falsch wiedergegeben worden waren. Dies kann ich jedem nur empfehlen, der sich auf das Risiko eines familienrechtlichen Gutachtens einlässt!

Der Hammer waren dann aber die angeblichen Aussagen die meine Tochter im Gespräch mit dem Gutachter gemacht haben soll. Niemand kennt seine eigenen Kinder besser als man selbst, und wenn man Aussagen seines Kindes liest, die vom Inhalt und vom Stil nicht im geringsten Sinn ergeben, sollte man sehr sehr misstrauisch werden!

Und ich wurde misstrauisch! Die Aussagen waren so fern jeglicher Realität und Nachvollziehbarkeit, dass mir nichts anderes übrig blieb, als beim nächsten Umgang meine Tochter darauf anzusprechen, natürlich behutsam und ohne jegliche Form von Groll oder Ärger, sondern einfach nur sachlich und vernünftig, um zu erfahren, ob meine Tochter wirklich so dachte und fühlte wie es in dem Gutachten zum Ausdruck gebracht wurde.

Die Reaktion meiner Tochter fiel eindeutig aus, sie war völlig überrascht, entsetzt und stinksauer über die ihr untergeschobenen Aussagen und äußerte überzeugend, dass sie diese auf gar keinen Fall gemacht hätte.

Nun könnte man meinen, dass meine Tochter nur so tat, dagegen sprach aber, dass sie einerseits schon von dem früheren Gutachten wusste, dass ich ihre Aussagen erfahren werde, sie konnte somit nie davon ausgehen etwas sagen zu können, von dem sie glauben würde ich würde es nicht erfahren, zum anderen jedoch informierte sie ihre Mutter ganz aufgeregt und äußerst verärgert als sie nach Hause kam, dass der Gutachter lauter Lügen geschrieben hätte und dass sie das alles nicht gesagt habe.

Spätestens in diesem Moment musste klar sein, dass das Kind es ernst meinte und nicht etwa die Aussagen nur mir zuliebe mir gegenüber bestritten haben könnte. Brisant war, dass die Aussagen eine Tendenz hatten, die sich nach den Richtlinien des OLG Nürnberg, welche dem Amtsgericht Schwabach bekannt waren, und an denen es sich orientierte, und aufgrund dessen das gemeinsame Sorgerecht keine Chance hatte.

Kleine Kostprobe gefällig?

In der Befragung durch die Richterin, die meines Erachtens plausibel und nicht manipuliert ist, sagt das Kind

„Mama und Papa streiten eigentlich nicht, sie sind freundlich zueinander.
Aber so viel sprechen sie auch nicht miteinander“

Wenige Monate später in denen nichts passiert war, soll das Kind angeblich gesagt haben:

„Auf das Verhältnis ihrer Eltern untereinander angesprochen, gab Anna-
Lena an, dass diese sich „hassen“ würden. Sie könne kein konkretes
Beispiel dafür benennen, was die Stimmung zwischen ihren Eltern verdeutliche, vielmehr fühle es sich einfach so an (Anmerkung des
Sachverständigen: Anna-Lena deutete hierbei auf ihr Herz und dann auf
ihren Bauch und betonte, dass sie es dort spüre, dass die Kindeseltern
sich hassten). „

Meine Tochter gab sich beim Durchlesen dieser Zeilen schockiert und verstand nicht einmal diese Assoziation die der Gutachter dort in Klammern formuliert hatte, auf jeden Fall wies sie vehement die Behauptung zurück sie hätte jemals gesagt, dass sich ihre Eltern hassen würden, das glaubt sie auch nicht, sie wisse aber sehr wohl, dass wir uns nicht mögen würde.

Diskrepanzen wie diese ziehen sich durch das Gutachten wie ein roter Faden.

Die Rechtsanwältin Silke Bienert als Verfahrensbeistand

Nun kommt die als Verfahrensbeistand eingesetzte Rechtsanwältin Silke Bienert ins Spiel. Ein Verfahrensbeistand hat die Aufgabe die Interessen des Kindes zu vertreten. Nun sollte man eigentlich annehmen, wenn das Kind glaubhaft und eindeutig versichert, die Aussagen im Gutachten nicht gemacht zu haben, dass sich ein Verfahrensbeistand diesem Sachverhalt annimmt und versucht der Sache auf den Grund zu gehen, im Interesse des Kindes!

Doch was macht Rechtsanwältin Silke Bienert? In einem persönlichen Gespräch schildere ich ihr den Sachverhalt und ich sah ihr bereits an, dass sie weder gewillt noch bereit war mich in dieser Situation zu unterstützen, stattdessen griff sie mich gleich an, weil ich mit dem Kind überhaupt darüber geredet hatte.

Es folgen unzählige Befragungen durch das Jugendamt Frau Beck und Silke Bienert, die sich aber allesamt nicht mit dem Thema beschäftigen, sondern alle möglichen unsinnigen Fragen beinhalten, die dem Kind zunehmend auf die Nerven gingen. Wenn eine Befragung das Kind belastet hat, sind es die unzähligen Befragungen dieser Personen und nicht das ruhige Gespräch zwischen Tochter und Vater hinsichtlich ihr offensichtlich untergeschoben Antworten durch den Gutachter.

Die Jugendamts Mitarbeiterin Marion Beck verstiegt sich dann sogar unfaßbarerweise in einer schriftlichen Stellungnahme für das Gericht zu der Behauptung, ich hätte meine Tochter dazu gezwungen ihre Aussagen zu revidieren.

Auf Basis dieser unfassbaren Entwicklung konnte ich nur noch zu dem Ergebnis kommen, dass diese Leute unter einer Decke stecken, und das hier offenbar auch enorme finanzielle Interessen eine Rolle spielen müssen, denn schließlich kosten solche Gutachten mehrere 1000 €, woran mehr oder weniger die Rechtsanwältin ebenfalls durch ihre Einsetzung partizipiert, oder am Ende noch darüber hinaus? Allein das Verhalten den Gutachter auf Biegen und Brechen zu verteidigen und die Thematik der frei erfundenen Aussagen meiner Tochter, die diese bis heute bestreitet, nicht zu thematisieren, die Aussagen meiner Tochter komplett zu ignorieren und mich zunehmend zu versuchen zu kriminalisieren, ließen und lassen für mich nur den einen Schluss zu, dass diese Leute in Form einer kriminellen Vereinigung zusammenarbeiten und versuchen ihre Pfründe zu verteidigen. Dass dabei möglicherweise auch noch ideologische oder persönliche Gründe eine Rolle spielen macht die Sache nur noch schlimmer.

Auch die Hoffnung, dass die Richterin Hüttl sich dieses Themas kritischer annimmt wurde enttäuscht, auch die Richterin ignorierte diese Dinge voll umfänglich und ging mitnichten auf diesen durch mich sehr ausführlich dargelegten Verdachtsfall ein, unabhängig von der Tatsache, dass das eklatante Fehlverhalten der Mutter hinsichtlich der Wohlverhaltens-Thematik ebenfalls nicht im geringsten thematisiert und gerügt wurde.

Stattdessen erhielt ich nun einen Maulkorberlaß unter Straf- und Kostenandrohung mit meiner Tochter nicht mehr über irgendwelche Belange reden zu dürfen, was ich natürlich komplett ignorierte, denn ich lasse mir von niemanden verbieten mit meiner Tochter über ihre Probleme und Gefühle zu sprechen, die eben auch Teil dieses Verfahrens waren!!!!

Hier greift wiederum die Thematik Rechtsbeugung und Bestimmtheitsgrundsatz, der vorschreibt, dass eine Gesetzeslage hinreichend bestimmt sein muss um die Folgen eines Verhaltens klar zu definieren.

Das Amtsgericht Schwabach berief sich dann auf den Paragrafen § 1684 BGB Absatz 3 

„Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. „

Mitnichten gibt dieser Artikel dem Gericht das Recht ein Sprechverbot auszusprechen, dass eigentlich offenbar nichts anderes bewirken sollte, als weitere Offenlegung des Skandals zu verhindern.

Das Gericht berief sich weiterhin in seiner Regelung § 49 Abs. 1 FamFG der wiederum ausdrücklich ausschließlich vorläufige Maßnahmen, also Maßnahmen die zeitlich beschränkt und definiert sein müssen, beinhaltet. Der Beschluss beinhaltete aber keinerlei Einschränkung hinsichtlich irgendeiner Dauer der Beschränkung, dass auch hier gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Man muss dies also einmal erstaunt zusammenfassen:
Das Kind macht darauf aufmerksam, dass es ihm untergeschoben Aussagen im Gutachten nicht getätigt hat, und niemanden interessierte es, niemand befragt das Kind, und es wird schlicht und einfach die Behauptung aufgestellt ich will das Kind dazu zwingen dies zu sagen, und man verbietet mir mit dem Kind weiter in irgendeiner Form zu sprechen, wenn das nicht DDR und Stasimethoden sind, was dann?!

Das Gutachten des Lutz Wallisch. :

Neben den bereits geschilderten Unsinnigkeiten enthielt das Gutachten weitere massiv unsinnige Inhalte und Schlussfolgerungen, dass es selbst jemanden der psychologisch nicht geschult ist ins Auge sprang, dass hier ein Dilettant am Werke war. Nach einiger Recherche im Netz traf ich auf sehr nützliche Informationen, dass der renommierte Prof. Dr. Phil Werner Leitner kostenlos die Überprüfung von familienrechtlichen Gutachten anbietet, seines Zeichens Vizepräsident für Forschung, Stellv. Vorsitzender des Prüfungsausschusses Fakultät Gesundheits- und Sozialwissenschaften, Approbierter und habilitierter Psychologe,  Psychologischer Psychotherapeut am Studienzentrum Berlin.

Für Prozesse vor Familiengerichten werden pro Jahr in Deutschland rund 7.500 Gutachten angefertigt. Nur eine Minderheit erfüllt die fachlich geforderten Qualitätsstandards.

Prof. Werner Leitner von der IB-Hochschule Berlin veröffentlichte wie Mängel bei familienpsychologischen Gutachten entstehen und deren Auswirkungen auf einem familiengerichtlichen Verfahren.

80 Prozent aller von ihm geprüften Gutachten hatten erhebliche Mängel, vor allem bei Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests.

Außerdem seien „neuester Forschungsstand und neueste Fachliteratur unzureichend berücksichtigt“.

Ich habe das Gutachten dieses Lutz Wallisch an Professor Dr. Leitner zur Überprüfung gesendet, das Ergebnis war für das Gutachten und Herrn Wallisch niederschmetternd.

Das Gutachten von Lutz Wallisch erfüllt laut Prof. Dr. Leitner die Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht nicht, dies betrifft vor allem Transparenz, Nachvollziehbarkeit und das wissenschaftliche Vorgehen, welche als deutlich unzureichend angesehen werden
können.

So ist im Gutachten zum Beispiel keine systematische Aktenanalyse ersichtlich, welche aber zwingend notwendig gewesen wäre für die Gesamtbegutachtung.

Des Weiteren ist keine Transparenz beim Gesprächsleitfaden (beobachterabhängige Variablen) gegeben, dasselbe gilt für die Interaktionsbeobachtungen. Speziell das von Herrn Wallisch verwendete Geschichtenergänzungsverfahren, der Satzergänzungstests und SKEI erfüllen die Testkriterien Laut Professor Dr. Leitner nicht.

Viel schwerwiegender jedoch wiegt die Tatsache, dass Herr Wallisch keine Approbation für psychologische und klinische Tests, insbesondere ICD10, hat, und insofern nicht die notwendige Qualifikation besitzt speziell in diesem hochsensiblen Bereich Ergebnisse zu erarbeiten. Dies ist umso beachtenswerter, da genau die Klassifizierungen aus dem ICD10
in diesem Verfahren einen Schwerpunkt hätten bilden bzw. bilden müssten, aufgrund meiner in der Vergangenheit mehrfach geäußerten Vorfälle hinsichtlich Auffälligkeiten bei der Kindsmutter und bei dem Kind.

Es ist daher fraglich, warum das Gericht nicht von vornherein einen vom PTK Bayern anerkannten Sachverständigen für Familienrecht mit dem Gutachten beauftragt hat! Hier liegt die Vermutung nahe, dass man sich ein Gutachten erstellen lassen wollte, das im Ergebnis bereits vorbestimmt war.

Last but not least werden auch fehlende Verweise auf aktuelle Fachliteratur im Gutachtenteil des Jahres 2018 bemängelt, in dem Teil aus dem Jahr 2015 gibt es derer nur wenige, was darauf schließen lässt, dass der Stand der Bewertungsgrundlagen wissenschaftlich veraltet ist.

Im Ergebnis muss man das Gutachten als völlig wertlos betrachten, es ist schlicht und einfach unbrauchbar!

In der abschließenden mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwabach hatte ich die Möglichkeit den Gutachter zu befragen, dieser gab nun kleinlaut zu, dass es möglich sein könnte, dass die Antworten des Kindes über einen Fragebogen in dem die Antworten vorgegeben waren entstanden sind, dies schlug dem Fass nun den Boden aus.

Zum einen war dies für mich nun der Nachweis der Urkundenfälschung, da die Aussagen des Kindes im Gutachten als eigene Aussage und nicht als Ergebnisse eines Fragebogens gekennzeichnet waren, zum anderen wurde der Gutachter aufgefordert diesen Fragebogen vorzulegen um diese Aussage zu überprüfen, was er aber niemals tat.

Auf die Ergebnisse der Prüfung durch Professor Dr. Leitner, insbesondere auf die fehlende Approbation angesprochen, grinste Lutz Wallisch nur und behauptete, dies wäre die private Meinung von Professor Dr. Leitner.

Dies jedoch ist mitnichten wahr, denn Professor Dr. Leitner kann sich auf die Präambel der Psychotherapeutenkammer berufen, die diese Voraussetzungen ausdrücklich beinhaltet:

http://www2.psychotherapeutenkammer-berlin.de/uploads/musterrichtlinie_sachverst_reintext_140616.pdf,

Darin heißt es ausdrücklich:

„Präambel

Eine Voraussetzung für fachgerechte gutachtliche Tätigkeiten zur Beurteilung bzw. zum Ausschluss von psychischen Störungen und zur Bewertung psychotherapeutischer Therapieverläufe ist die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Beurteilung bzw. der Ausschluss des Vorliegens einer psychischen Störung und ggf. die Bewertung des psychotherapeutischen Behandlungsverlaufs ist für die folgenden Rechts- und Fachgebiete von zentraler Bedeutung: .

Familienrecht

Bei der familienrechtlichen Begutachtung ist die fachkundige Beurteilung und Einordnung einer etwaigen psychischen Störung und deren Einfluss auf das Kindeswohl bei der Regelung der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung, bei der Beurteilung etwaiger Kindeswohlgefährdung, zur Herbeiführung von Umgangsregelungen, bei der Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie sowie bei Adoptionen von Bedeutung. Zu berücksichtigen ist dabei, ob ggf. vorliegende psychische Erkrankungen eines Elternteils Einfluss auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern oder die Entwicklung des Kindes nehmen könnten. Die entwicklungsbezogene Ausgangslage des Kindes – einschließlich eventueller psychischer Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten – und daraus resultierende spezielle (Förder-) Bedürfnisse sind ebenso zu diagnostizieren, wie die Beziehung und Bindung des Kindes zu seinen Eltern und weiteren Bezugspersonen. Die Psychodiagnostik bezieht sich dabei nicht nur auf die einzelnen Personen, sondern auf das gesamte familiäre System einschließlich der jeweiligen Risiko- und Schutzfaktoren. Oftmals wird vom Gericht auch das Hinwirken auf Einvernehmen beauftragt (§163, Abs. 2), was einen gezielten Einsatz geeigneter Interventionsmethoden verlangt. Im Bereich der Kindeswohlgefährdung ist sowohl eine Risikoeinschätzung notwendig als auch das Aufzeigen von Therapiemaßnahmen, welche die Gefährdung abwenden könnten. Dazu sind dem Gericht entsprechende Empfehlungen sowohl aus dem kinderpsychotherapeutischen als auch dem Bereich der Erwachsenenpsychotherapie und eine Prognose über deren Erfolg darzulegen.“ (Forensikrichtlinie Berlin, vgl. auch entsprechende Richtlinien der PTK Bayern und anderer Bundesländer).

Aber auch diese Erkenntnisse und der offizielle Antrag beim Amtsgericht Schwabach das Gutachten von Lutz Wallisch fachlich überprüfen zu lassen, perlten am Gericht ab, offensichtlich hatte das Amtsgericht Schwabach bzw. die Richterin Hüttl keinerlei Interesse daran den Wahrheitsgehalt des Gutachtens zu überprüfen, dies Ganze ergab nur einen Sinn, wenn man das Schlimmste in Erwägung zog.

Folgerichtig wurde von mir Strafanzeige wegen Verdacht auf Gründung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet, samt Anzeige wegen Urkundenfälschung und es wurde ein Unterlassungverfahren gegen Marion Beck eingeleitet, das nun vor dem Verwaltungsgericht Ansbach landet und dem Einflussbereich des Amtsgerichtes Schwabach zum Glück entzogen ist.

Ein von mir in die Wege geleitetes Verfahren gegen die Kindsmutter aufgrund ihrer permanenten nachweisbaren Verstöße gegen die Wohlverhaltensklausel und aufgrund der Aufhetzerei des Kindes gegen mich wurde vom Amtsgericht Schwabach ohne weitere Prüfung abgebügelt. Das wofür ich verurteilt wurde, wurde der Mutter quasi freigestellt, ein unfassbarer Vorgang in einem Land das sich Rechtsstaat nennt, aber bei weitem keiner ist.

Da diese Geldstrafe alternativ mit Gefängnisstrafe verbunden wurde, heißt dies konkret, weil ich mit meiner Tochter über ihre Probleme gesprochen habe, muss ich jetzt ins Gefängnis. Ich werde natürlich diese Geldstrafe nicht bezahlen, und wenn ich alternativ den Betrag im Gefängnis absitzen soll, werde ich dies natürlich dokumentiert tun.

Der sogenannte Rechtsstaat Deutschland ist nur ein Witz, ein Schatten seiner selbst, wenn solche Gerichte wie in Schwabach ein Eigenleben entwickeln, das jeglicher Rechtsprechung widerspricht und Recht zu einem Witz verkommen lässt.

Die nächste Runde wird nun auch schon eröffnet, da ich den Entzug des alleinigen Sorgerechtes beantragen werde, und dann wird es interessant sein, welche Personen vom Gericht wieder ins Spiel gebracht werden hinsichtlich Jugendamt, Gutachter und Verfahrensbeistand.

IM GEFÄNGNIS UND DANACH

Im August 2019 stellte diese Richterin Hüttl tatsächlich den Antrag mich verhaften zu lassen, was dann auch folgte, weil ich mich weiterhin weigerte den ungerechtfertigten Strafbetrag zu bezahlen. So verbrachte ich 24 Stunden in der Untersuchungshaft im Gefängnis in Nürnberg.

Diese Richterin habe ich dann im laufenden Verfahren genau wegen des Grundes für den ungerechtfertigten Strafbefehl wegen Befangenheit aus dem Verfahren gekegelt, da unter anderem sie bei mir willkürliche Beschlüsse fasste, für Dinge, die sie der Mutter ohne jegliche Kritik zubilligte.

Der darauf folgende Richter Hader war keinen Deut besser. Die angesetzte mündliche Verhandlung dauerte nicht länger als 5 Minuten, er hatte offensichtlich überhaupt keinen Bock auf das Verfahren, und entzog mir einfach für 3 Jahre das Umgangsrecht. Auch hier zeigt sich, dass das Amtsgericht Schwabach eine einzige Katastrophe ist.

Obwohl dieser Richter zum ersten Mal die psychische Problematik erkannte, und wohlweislich um einem Befangenheitsantrag zu vermeiden, kritisierte er nun mich und die Kindsmutter für die vielen Verfahren als Grund für den Umgangsenzug. Diese wurden jedoch letztendlich durch das Amtsgericht Schwabach selbst verursacht, durch unfähige Richterinnen, die nicht in der Lage waren klare Regelungen zu schaffen, und daher ständig weitere Verfahren nötig machten, um Details regeln zu lassen, und wegen der vielen sinnlosen Anträge der Kindsmutter, die Verfahren in die Wege leitete, mit denen sie spätestens vor dem Oberlandesgericht Nürnberg immer wieder scheiterte. Dabei versuchte sie immer wieder mir mit sinnlosen Anträgen das Umgangsrecht zu entziehen.

Nun wähnte sie sich mithilfe des völlig unfähigen Amtsgerichtes Schwabach offenbar am Ziel.

DIE WENDE

Natürlich ging ich in Berufung, sodass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg landete.

Mit einem knapp 20-seitigen Schriftsatz führte ich noch einmal die ganze katastrophale Entwicklung vor dem Amtsgericht Schwabach unter Beteiligung des katastrophalen Jugendamtes Roth auf, samt der Verstöße der Kindsmutter gegen die Wohlverhaltensklausel, den katastrophalen Einfluss der Großeltern als Mitglieder der Zeugen Jehovas und den massiven Auffälligkeiten des Kindes.

Ich wiederholte meine Forderung ein neues familienrechtliches Gutachten erstellen zu lassen durch eine dieses Mal kompetenten Gutachter, der vom PTK zertifiziert sein muss.

Das Oberlandesgericht Nürnberg scherte das aber offensichtlich erst einmal gar nicht, denn dieses beauftragte doch tatsächlich den in meinen Augen unfähigen Gutachter Lutz Wallisch erneut mit einem Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen, worauf hin ich gegen die komplette Richterriege Abberufungsanträge wegen Befangenheit stellte.

Da der Gutachter Wallisch die Übernahme des Auftrages von sich aus ablehnte, konnte eine weitere Eskalation vermieden werden, und das OLG Nürnberg beauftragte nun endlich eine vom PTK zertifizierte Gutachterin mit einem neuen Gutachten und befragte auch meine Tochter erneut, die nun deutlich machte, mit mir wieder Umgang haben zu wollen.

Dieses Gutachten dauerte teils Coronabedingt teils aufgrund anderer Gründe ein Jahr, in dem die Gutachterin 2 Tage bei mir verbrachte, bei denen auch meine Tochter anwesend war. Es wurden viele Beteiligte befragt und mittlerweile waren die Probleme mit meiner Tochter offenbar so groß, dass sie in die psychiatrische Klinik in Nürnberg eingeliefert wurde, wo sie in der Tagesklinik knapp 8 Wochen verbrachte und dort ausführlich diagnostiziert wurde.

Und die Diagnose am Ende der ganzen Geschichte lautete: ADHS, genau so wie ich es seit 7 Jahren immer wieder dem Jugendamt und dem Amtsgericht Schwabach gegenüber dargelegt hatte um endlich Unterstützung zu bekommen das Kind einem Kinderpsychologen zuzuführen.

Ein zweiter Kinderpsychologe bestätigte die Diagnose und führte noch weitere problematische Bestandteile hinzu.

Mit diesen professionellen Diagnosen wurde der Gutachter Wallisch endgültig der Unfähigkeit überführt, der nicht einmal im Ansatz die Probleme des Kindes erkannte. Aber auch das Jugendamt Roth und das Amtsgericht Schwabach werden sich nun in der weiteren Aufarbeitung verantworten müssen, dafür verantwortlich zu sein, dass das Kind 7 Jahre Diagnose und Therapie verloren hat, weil trotz klarer Nachweise sich dort keiner befähigt sah tatsächlich dem Kindswohl entsprechend zu handeln, von dem unfähigen Rechtsbeistand Rechtsanwältin Bienert ganz zu schweigen!

Sowohl die psychiatrische Klinik in Nürnberg, wie auch der Kinderpsychologe Dr. Sporrer aus Nürnberg, haben der Mutter kindswohlgefährdendes Verhalten attestiert, in Form von fehlender Aufsicht und Fürsorge für das Kind.

Es zeichnet sich somit langsam genau das ab, was ich seit Jahren immer wieder mit Nachweisen dem Jugendamt und dem Amtsgericht Schwabach vorgebetet habe, und was dort auf taube Ohren stieß. 

Jahrelang wurde ich kriminalisiert, vom Jugendamt und vom Gericht, herablassend behandelt, bekämpft und als jemand dargestellt, der nur das Kind krank  und die Mutter schlecht reden wollte, und nun diese knallharte Wende, die all diese Institutionen der völligen Unfähigkeit überführt.

Ob ich das Ziel erreichen werde der Mutter endlich das Sorgerecht zu entziehen und das Kind in ein Internat zu schicken, das auf entsprechende Bedürfnisse eingerichtet ist, um die katastrophale Entwicklung zu stoppen und sie aus ihrem katastrophalen Umfeld herauszunehmen, ist noch offen.

Die Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten der jeweiligen Institutionen und die sich daraus ergebenden Folgen wie Kostenübernahme für die weiteren Schritte, eventuell sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wird nun ein weiteres Kapitel werden, es bleibt somit spannend.

Noch ist das Gutachten nicht abgeschlossen und wenn dies der Fall ist, wird es eine weitere mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg geben, in dem abgerechnet wird.

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